Der wohl (derzeit noch) beliebteste Messengerdienst ändert seine Datenschutzrichtlinie sowie die Nutzungsbedingungen und verärgert dadurch seine Nutzer. Aber warum eigentlich?
WhatsApp vs. Datenschutz
Mehr als 2 Milliarden Menschen nutzen weltweit WhatsApp und teilen täglich Nachrichten, Bilder und Videos in Einzel- oder Gruppenchats. Ob die versendeten Inhalte den jeweiligen urheber- medien- und datenschutzrechtlichen Bestimmungen genügen, sei dahingestellt – vielmehr stellt sich die Frage der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit bereits kurz nach Installation der App am Smartphone, wenn sämtliche Kontaktdaten des eigenen Adressbuches an WhatsApp übermittelt werden. Für jene Kontakte ohne WhatsApp stellt dies eine unzulässige Datenübermittlung ohne Rechtsgrundlage dar. Sie werden dadurch allenfalls auch im Recht auf Geheimhaltung verletzt. Aber wen störts? …
Da im privaten Bereich die DSGVO aufgrund der Haushaltsausnahme oft nicht anwendbar ist, braucht man sich als Nutzer auch keine Gedanken über Betroffenenrechte oder Informationspflichten machen. Bei der geschäftlichen Nutzung des Messengerdienstes sieht dies allerdings ganz anders aus – davon abgesehen, ist die Nutzung des Dienstes gemäß den Nutzungsbedingungen ohnehin ausschließlich für private Zwecke zulässig.
Eine dienstliche Nutzung scheidet daher von vornherein aus – zumal man sich als Arbeitgeber neben den datenschutz- und lizenzrechtlichen Bestimmungen noch die Frage stellen muss „Was passiert mit den Daten, wenn der Mitarbeiter das Unternehmen verlässt?“.
Nutzungsbedingungen
Die derzeit aktuellen Nutzungsbedingungen bestehen aus 12.169 Wörter, die bei durchschnittlicher Lesedauer von 150 Wörter/Minute in ca. 90 Minuten sinnerfassend gelesen werden können und auch von allen Nutzern bereitwillig akzeptiert wurden. Dass die Nutzung ausschließlich für private Zwecke zulässig ist, wurde bereits oben erwähnt. Auf die unzulässige Nutzung für dienstliche Zwecke soll hier nicht näher eingegangen werden.
Dass die Daten an den Facebook-Konzern weitergegeben werden ist auch klar – zumindest, wenn man den Punkt „So arbeitet WhatsApp mit anderen Facebook-Unternehmen zusammen“ in der Datenschutzrichtlinie gelesen hat. Darin steht ua: […]Wir können mithilfe der von ihnen erhaltenen Informationen und sie können mithilfe der Informationen, die wir mit ihnen teilen, unsere Dienste bzw. ihre Angebote betreiben, bereitstellen, verbessern, verstehen, individualisieren, unterstützen und vermarkten. […]
Naja, wen störts? Bis dato haben damit offensichtlich nur die Wenigsten ein Problem.
Angekündigte Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie
Seit einigen Wochen werden Whatsapp-Nutzer aufgefordert, die neuen Nutzungsbedingungen und die neue Datenschutzrichtlinie zu akzeptieren, andernfalls der Dienst ab 8.2.2021 nicht mehr nutzbar sein wird. Diese Frist wurde aufgrund zahlreicher Nutzerproteste und Wechsel zu anderen Messengerdiensten nun bis 15. Mai 2021 verlängert.
Offensichtlich missfällt es den Nutzern gerade jetzt, dass WhatsApp „künftig“ Daten mit Facebook teilen wird – zumindest kann man dies aktuellen Medienberichten entnehmen. Dass die Datenübermittlung an mit Facebook verbundene Unternehmen aber nichts Neues ist, wissen nur Nutzer, die sich die geltenden Nutzungsbedingungen und die Datenschutzrichtlinie bereits durchgelesen haben (im besten Fall vor der ersten Nutzung der App).
Neu hinzugekommen ist ua. folgende Textpassage in der Rubrik „So arbeitet WhatsApp mit anderen Facebook-Unternehmen zusammen“:
„Als Teil der Facebook-Unternehmen erhält WhatsApp Informationen von anderen Facebook-Unternehmen und teilt auch Informationen mit anderen Facebook-Unternehmen, um die Sicherheit und Integrität aller Produkte von Facebook-Unternehmen zu fördern; z. B. geht WhatsApp gegen Spam, Drohungen, Missbrauch oder Rechteverletzungen vor.“
Zusätzlich zu dem bereits bekannten Zweck „um unsere Dienste bereitstellen, verbessern, verstehen, individualisieren, unterstützen und vermarkten“ kommt somit auch der Zweck „Sicherheit und Integrität aller Produkte von Facebook-Unternehmen zu fördern“ neu hinzu.
Die Aufregung bezüglich des durch die Änderung der Datenschutzrichtlinie künftigen Datenaustausches mit Facebook ist somit nur schwer nachvollziehbar. Richtigerweise hätte dieser Protest bereits vor der ersten Nutzung stattfinden müssen.
Zumal ändert sich für Nutzer aus Europa nur wenig. WhatsApp unterscheidet nämlich zwischen europäischen und den restlichen Nutzern und hat deswegen auch zwei unterschiedliche Versionen der künftig geltenden Datenschutzbestimmungen veröffentlicht. Nutzer aus Europa sind – vor allem wegen der hier geltenden DSGVO – somit besser geschützt.[1]
Fazit
Durch die geplanten Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie von Facebook ändert sich für europäische Nutzer wenig. Ein Datenaustausch mit Facebook-verbundenen Unternehmen fand auch schon vorher statt. Aufgrund der Ende-zu-Ende Verschlüsselung können auch weiterhin weder WhatsApp noch andere Unternehmen die Nachrichteninhalte mitlesen. So wird es zumindest in den Datenschutzrichtlinien und in den Nutzungsbedingungen kommuniziert und darauf müssen Nutzer vertrauen. Wenn man diesen Aussagen nicht traut und befürchtet, dass personenbezogene Daten durch die quasi Monopolstellung im Social-Media-Bereich auch anderweitig verarbeitet werden, sollte man besser einen anderen Dienst nutzen.
Ob WhatsApp nun gelöscht werden sollte oder ob man den geänderten Nutzungsbedingungen durch „gelesen und akzeptiert“ mit einem Klick binnen einer Sekunde zustimmt, sei jedem selbst überlassen. Tatsächlich gibt es aber andere Messenger-Dienste, die in Punkto Datenschutz besser abschneiden.
Vielleicht ist dies aber auch ein geeigneter Zeitpunkt, sich die Frage zu stellen „Was soll ich eigentlich über Social-Media Kanäle teilen?“ anstatt „Über welchen Social-Media Kanal kann ich alles teilen?“.
[1] Vgl. https://www.dasding.de/update/whatsapp-datenschutzrichtlinien-2021-100.html