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Die DSGVO spricht an mehreren Stellen vom „Stand der Technik“. Speziell bei der Definition von „geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen“
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Seit kurzem ist es möglich im RIS zB. auch nach Warnungen und Empfehlungen der Datenschutzbehörde zu filtern. Die Abfragemaske wurde
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Ergänzend zum Artikel Dashcams/Crashcams – per se verboten? möchte ich nochmals hervorheben, dass es sich bei sog. Actioncams, die vor
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Dashcams, das sind die kleinen Kameras am Armaturenbrett bzw. an der Windschutzscheibe im Fahrzeug, die zwangsläufig auch andere Verkehrsteilnehmer filmen
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12. März 2019

Geschützt: PH OÖ – „… und Vieles darf man doch – Mythen rund um die DSGVO“

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Fortbildung 27F9B0L25D12.3.2019 13:30 – 17:30 UhrVortragende: Dr. Karl Krückl, MA LL.M, Ing. Mag. Michael FurtlehnerUnterlagenEinführung (Krückl)Herunterladen… und Vieles darf man